Gewährleistung
Hinweise zur gesetzlichen Mängelhaftung (Gewährleistung) für die NovalumXiX
Die Zufriedenheit unserer Kunden und die kompromisslose Zuverlässigkeit unserer Produkte stehen für uns an erster Stelle. Für die NovalumXiX gelten vollumfänglich die gesetzlichen Vorschriften zur Mängelhaftung.
- Frist und Umfang der Gewährleistung
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für die NovalumXiX beträgt 24 Monate (2 Jahre) und beginnt mit dem Zeitpunkt der Übergabe (Aushändigung oder Zustellung) der Ware an den Käufer.
- Voraussetzungen für die Mängelhaftung
Die Gewährleistung deckt Material-, Herstellungs- und Konstruktionsfehler ab. Voraussetzung für die Geltendmachung ist, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Kunden vorlag oder die Ursache hierfür zu diesem Zeitpunkt bereits im Produkt angelegt war. Hinweis zur Beweislast: Tritt ein Mangel innerhalb der ersten 12 Monate ab Übergabe auf, wird gesetzlich vermutet, dass dieser von Anfang an vorhanden war. Nach Ablauf dieser Frist liegt die Beweispflicht beim Käufer.
- Abwicklung im Schadensfall (Nacherfüllung)
Sollte Ihre NovalumXiX unter den Voraussetzungen des bestimmungsgemäßen und normalen Gebrauchs einen Defekt oder Ausfall aufweisen, leisten wir im Rahmen der Nacherfüllung kostenfreien Ersatz. Wir werden das Produkt nach unserer Wahl entweder fachgerecht reparieren oder gegen ein identisches Neugerät austauschen. Sollte das exakte Modell nicht mehr verfügbar sein, erhalten Sie ein gleichwertiges Nachfolge- oder Alternativmodell mit mindestens identischen Leistungswerten.
- Ausschluss der Gewährleistung
Die Mängelhaftung ist ausdrücklich ausgeschlossen bei Schäden, die durch folgende Faktoren entstehen:
- Normalen Verschleiß und übliche Abnutzung im täglichen Gebrauch.
- Unsachgemäße oder zweckentfremdete Handhabung sowie Missachtung der Bedienungsanleitung.
- Äußere Gewalteinwirkung (z. B. Sturzschäden, extreme Hitze oder eigenmächtige Modifikationen).
- Verwendung von nicht freigegebenem Zubehör oder fehlerhaften Stromquellen/Akkus.
- Akkus unterliegen keiner Gewährleistung, da es sich um Verbrauchsmaterialen mit chemischen Zellen, welche entsprechenden Pflegeaufwand benötigen handelt. Ansprüche werden jedoch von uns geprüft.
- Ihr Anspruchspartner
Bitte beachten Sie, dass der gesetzliche Gewährleistungsanspruch stets gegenüber dem Verkäufer (Händler) geltend zu machen ist, bei dem Sie das Produkt erworben haben, und nicht direkt gegenüber dem Hersteller (sofern dieser nicht gleichzeitig der Verkäufer war). Sollten Sie die NovalumXiX direkt in unserem Online-Shop erworben haben, wenden Sie sich im Servicefall bitte unter Angabe Ihrer Bestellnummer an unseren Kundensupport unter info@vovalumxix.com
- Garantieleistungen unserer Hersteller
Die Garantieleistungen unserer Hersteller Imalent, Weltool, Brinyte und Skywoods variieren. Sie genießen jedoch umfassende, mehrjährige Herstellergarantien auf Material und Funktion. Sollte im harten Einsatz dennoch einmal ein Defekt auftreten, wickeln wir als Ihr autorisierter Fachhändler den Servicefall absolut schnell, unkompliziert und verlässlich für Sie ab.