Hinweise zur Entsorgung von Altbatterien und verbrauchten Akkus

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien oder Akkus enthalten, sind wir gesetzlich verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:

Als Endnutzer sind Sie gemäß dem Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, Altbatterien und verbrauchte Akkus ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Entsorgung über den Hausmüll ist nicht zulässig. Batterien und Akkus enthalten wertvolle Rohstoffe, die durch Recycling wiederverwendet werden können. Gleichzeitig können sie Schadstoffe enthalten, die bei unsachgemäßer Entsorgung Umwelt und Gesundheit belasten.
Sie können Ihre Altbatterien und Altakkus nach Gebrauch kostenlos bei den öffentlichen Sammelstellen Ihrer Gemeinde, in den dafür vorgesehenen Sammelbehältern des Handels oder bei entsprechenden Rücknahmestellen abgeben.
Schadstoffhaltige Batterien und Akkus erkennen Sie an dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne. Zusätzlich finden Sie auf diesen Batterien die chemischen Bezeichnungen der enthaltenen Schadstoffe:

  • Cd = Cadmium
  • Hg = Quecksilber
  • Pb = Blei

Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass Batterien und Akkus nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.

Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten

Elektro- und Elektronikgeräte enthalten wertvolle Rohstoffe sowie Bauteile, die umweltgerecht verwertet werden müssen. Aus diesem Grund dürfen Elektroaltgeräte nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden.
Geräte, die mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet sind, müssen nach Ende ihrer Nutzungsdauer einer getrennten Sammlung zugeführt werden. Bitte bringen Sie diese Geräte zu den kommunalen Sammelstellen, Wertstoffhöfen oder anderen autorisierten Rücknahmestellen.
Vor der Entsorgung eines Elektrogerätes sind herausnehmbare Batterien und Akkus, soweit dies ohne Beschädigung möglich ist, zu entfernen und separat zu entsorgen.
Bitte beachten Sie außerdem, dass Sie als Endnutzer für die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.

Rücknahme von Altgeräten

Sofern Sie bei uns ein neues Elektro- oder Elektronikgerät erwerben, haben Sie die Möglichkeit, ein vergleichbares Altgerät entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zurückzugeben.

Großgeräte

Bei Geräten mit einer äußeren Abmessung von mehr als 50 cm oder einer Bildschirmfläche von mehr als 100 cm² bieten wir die unentgeltliche Rücknahme eines vergleichbaren Altgerätes an. Die Rücknahme kann auf Wunsch am Ort der Auslieferung des Neugerätes erfolgen. Alternativ können Sie das Altgerät kostenfrei an uns zurücksenden oder bei einer öffentlichen Sammelstelle abgeben.

 

Kleingeräte

Kleine Elektrogeräte mit einer äußeren Abmessung von maximal 50 cm können kostenlos bei öffentlichen Sammelstellen, Wertstoffhöfen oder anderen autorisierten Rücknahmestellen abgegeben werden. Die fachgerechte Entsorgung und Verwertung erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG).

Registrierung nach dem ElektroG

Die NovalumXiX erfüllt ihre gesetzlichen Verpflichtungen gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sowie den Vorgaben der Stiftung EAR (Elektro-Altgeräte Register).
Unsere WEEE-Registrierungsnummer lautet:
WEEE-Reg.-Nr. DE: DE79096225
Wir kommen unserer Melde-, Registrierungs- und Rücknahmepflicht als Hersteller bzw. Importeur von Elektro- und Elektronikgeräten ordnungsgemäß nach.
Bei Fragen zur Entsorgung von Batterien, Akkus oder Elektrogeräten können Sie sich jederzeit an unseren Kundenservice wenden.