Jagd Taschenlampen heben sich im Vergleich zu herkömmlichen LED Taschenlampen in einigen Eigenschaften voneinander ab. So in erster Linie durch farbiges Licht, entweder direkt durch die LED erzeugt, oder aber mittels zusätzlichen Farbfiltern. Wildtiere können die Grundfarben Rot und Grün nur schwer von ihrer Umgebung unterscheiden, ebenso wie das IR-Licht zur Aufhellung von Nachtsichtgeräten.

Die Zoomfunktion bei besagten IR-Jagdlampen ermöglicht das Anpassen an die jeweilige Entfernung und Situation. Die Verwendung eines externen Kabel.-oder Bluetoothschalters und einer Universalhalterung runden die ideale Jagdlampe ab. Die Brinyte T28 Artemis LED Jagd Taschenlampen bieten zudem das schnelle wechseln von weißer LED auf roter oder grüner, mittels eines mechanischen Umschalters. Zudem ist der Lichtkegel stufenlos dimmbar, fokussierbar und im Lieferumfang ist ein Schnurschalter enthalten.

Rechtsgrundlage Bundesjagdgesetz §19 Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe a.

Der Einsatz von künstlichen Lichtquellen (Taschenlampen, Infrarot-Strahler) bleibt nach wie vor verboten. Die Rechtsgrundlage dafür ist das Bundesjagdgesetz §19 Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe a. Auch in vielen Landesjagdgesetzen wurde dieses Verbot aufgenommen. Nach Landesrecht wäre es nur in Brandenburg, Sachsen und Rheinland-Pfalz erlaubt. Die waffenrechtlichen Belange bleiben davon aber unberührt. Dies bedeutet, es ist generell KEINE Verbindung einer Lampe mit der Waffe erlaubt.

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