Waffenmontierbare LED Module mit Laserzielvorrichtungen kombinieren Beleuchtung und präzise Zielunterstützung in einem kompakten System. Diese werden werden an Montageschienen sicher montiert, und bleiben während der Nutzung stabil ausgerichtet. Leistungsstarke LEDs erhellen das Sichtfeld und verbessern die Wahrnehmung bei Dunkelheit deutlich.
Integrierte Laser projizieren gut sichtbare Zielpunkte und unterstützen eine schnelle Ausrichtung.
Nutzer steuern Licht und Laser getrennt oder kombiniert über ergonomische Schalter am Griffbereich.
Robuste Gehäuse widerstehen Stößen, Feuchtigkeit und Temperaturschwankungen zuverlässig.
In Deutschland dürfen ausschließlich berechtigte Behörden, Streitkräfte und genehmigte Institutionen Waffenmontierbare LED Module erwerben. i.s.d. § 55 Abs. 1 WaffG (Bundeswehr, Polzeien, Zollverwaltung etc.). Ferner von Institutionen und Firmen, die im Besitz einer gültigen Ausnahmegenehmigung des BKA zum Überlassen dieser verbotenen Waffen sind.
Uns liegt eine waffenrechtliche Ausnahmegenehmigung nach § 40 Abs.4 WaffG für verbotene Waffen des Bundeskriminalamtes in Wiesbaden vor. Diese ermöglicht es uns verbotenen für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten und markieren in den Geltungsbereich des WaffG einzuführen bzw. zu verbringen.